Gemäss der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des COVID-19, 1. Abschnitt Art. 6 Absatz 2 Buchstabe c darf ich das Geschäft weiterhin geöffnet lassen.

Die Hygiene-vorschriften werden natürlich eingehalten. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin: 044 980 88 00 oder info@meisterwerkoptik.ch